Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Wenn stadtplanerische Instrumente nicht schon kompliziert genug sind, setzt ein ISEK sicher noch einmal einen drauf. Auch die Notwendigkeit von noch einem Konzept muss immer wieder erläutert werden. Rahmenplanung? Läuft doch schon. Für die Sanierungsgebiete liegt doch ebenfalls ein Bericht vor. Und jetzt das ISEK?

Ja, jetzt noch ein ISEK oben drauf. Bund und Länder stellen jedes Jahr viel Geld für die städtebauliche Entwicklung von Kommunen bzw. von Teilen von Städten und Gemeinden zur Verfügung (v.a. über die Städtebauförderung). Um sicherzustellen, dass diese Mittel gezielt und wirkungsvoll eingesetzt werden, gilt es, genau zu beschreiben, wofür man diese Fördermittel verwenden möchte.

Seit 2023 gelten hierfür neue Regeln. Die Fördergebiete sollen kleiner sein, die Anträge sind sehr viel kompakter und die darin enthaltenen Maßnahmen müssen „schnell“ umgesetzt werden. Damit man das hinbekommt, muss man sich gut überlegen, was man machen möchte und wie. Und, eigentlich am wichtigsten: wer kann das machen? Die Maßnahmen müssen von Fachleuten in der städtischen Verwaltung begleitet werden: entsprechende Aufträge müssen vergeben, betreut und abgerechnet werden.

Wie gehen wir vor?

Als Grundlage für den Erarbeitungsprozess hat die Verwaltung ein Untersuchungsgebiet festgelegt. Dieses erstreckt sich vom Wittringer Wald im Westen bis zur Bahntrasse Dorsten - Dortmund sowie (fast) von der A2 im Süden bis zur Humboltstraße im Norden. Kernbereich ist damit 37° Nordost mit den großen Entwicklungsflächen entlang der heutigen B224. Für das Zusammenwachsen von Stadtmitte, Butendorf und Wittringen wird aber ein erweiteres Gebiet in den Blick genommen.

Dieser Bereich ist die Grundlage für die o.g., räumlich kleineren, Fördergebiete. Für diese werden sogenannte Teil-ISEKs erstellt, die fast gleichbedeutend mit dem jeweilen Förderantrag sind. Der erste Förderantrag soll bereits 2026 gestellt werden.

Ziele der Stadt Gladbeck

Ziel soll es sein, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Kern der Stadt Gladbeck zu finden und zu schauen, wie diese in den kommenden zehn bis 20 Jahren umgesetzt werden können. Das Oberziel des Projektes 37° Nordost wird übernommen, Butendorf und Stadtmitte, aber auch Mitte West und Mitte Ost sollen besser verknüpft werden.

Ein wichtiger Bestandteil im ersten Teil der Umsetzung wird die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme entlang der B224 spielen. Die Vorbereitungen hierfür sind bereits abgeschlossen. Gestartet werden kann, wenn die notwendigen Fördermittel bereitstehen.

Verfahrensschritte

Anträge bei der Städtebauförderung sind jedes Jahr bis zum 30. September einzureichen. Für die Erstellung eines ISEKs benötigt man meist mindestens ein Jahr.

  1. Politischer Beschluss zur Aufstellung eines ISEKs (erfolgte im August 2024)

  2. Vergabe an ein Büro zur fachlichen Unterstützung bei der Erarbeitung (erfolgte im Februar 2025)

  3. Erstellung des ISEK inkl. Beteiligung (aktueller Verfahrensschritt)

  4. Politischer Beschluss des fertigen ISEKs (geplant im Sommer 2026)

  5. Einreichen des Förderantrages (Ende September 2026)

  6. Bewilligung (Mitte 2027)

  7. Durchführung der Maßnahmen (2027 bis 2037)

Aktueller Verfahrensschritt

Erstellung des ISEKs (seit Februar 2025, geplant bis Sommer 2026)

Bestandsaufnahme und Analyse sind abgeschlossen, dazu wurde für den ersten Förderantrag bereits das Gebiet abgesteckt. Nun werden die Maßnahmen gesammelt und konkretisiert. Dazu wurden z.B. bereits die städtischen Ämter eingebunden, im Herbst kann dann auch die interessierte Bevölkerung zu Wort kommen.

Mehr zur Städtebauförderung finden Sie unter der Überschrift "Förderung" bei den häufig gestellen Fragen. Hier befindet sich auch ein Link für weiterführende Informationen.