Städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Klare Sache: Ohne verfügbare Flächen kann es keine städtebauliche Entwicklung geben. Deshalb ist das aktive Baulandmanagement durch die Gladbecker Stadtverwaltung ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung des Projektes 37° Nordost.

Als im Jahr 2018 der Konzeptplan und in den Folgejahren Nutzungsszenarien für die Gestaltung des neuen Gladbecker Zukunftsraums erarbeitet wurden, hat die Projektgruppe Teilflächen identifiziert, die signifikante Mängel aufweisen. Das betrifft sowohl die Gebäudesubstanz der bestehenden Bebauung als auch die Funktion der Flächen innerhalb des Innenstadtgefüges. Für solche Fälle findet sich im Baugesetzbuch (BauGB) das Instrument der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, das die Stadt Gladbeck in den kommenden Jahren anwenden möchte.

Ziele der Stadt Gladbeck

Mithilfe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sollen private Eigentümer:innen bei der Sanierung von Wohnimmobilien unterstützt werden. Alternativ oder zusätzlich können Gebäude von der Stadt erworben werden – zur städtebaulichen Aufwertung von Quartieren und Haldenflächen gemäß der angestrebten Wohnumfeldqualitäten. Dabei müssen natürlich die jeweiligen sozialen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt werden.

Verfahrensschritte

Der Rat der Stadt Gladbeck hat im Juli 2021 sogenannte „vorbereitende Untersuchungen“ (kurz: VU) für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme auf den Weg gebracht. Das ist der erste von fünf Schritten, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind:

  1. Beschluss von vorbereitenden Untersuchungen durch die Stadt 

  2. Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (beschlossen im Sommer 2024)

  3. Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsbereichs

  4. Durchführung der Sanierungsmaßnahme (15 Jahre maximal)

  5. Aufhebung der Sanierungssatzung

Aktueller Verfahrensschritt

Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wurde bereits im Sommer 2024 politisch beraten und beschlossen. Die Durchführung ist allerdings nur möglich, wenn die Stadt Fördermittel zur Finanzierung der notwendigen Schritte im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme bekommt. Zum Beispiel begleitet ein Sanierungsträger das Verfahren, zu dem sind städtische Förderprogramme als Anreize für die Eigentümer:innen notwendig für den Erfolg einer Sanierungsmaßnahme.

Den Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen kann hier heruntergeladen werden. Wie genau der Födermittel akquiriert werden sollen wird im Bereich Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) dargestellt.

Hier finden Sie Unterlagen, die im Verlauf der Vorbereitenden Untersuchungen zur Verfügung gestellt wurden: