Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Stadtentwicklungsprojekt 37° Nordost.
Allgemeines
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→ Wie groß ist das Plangebiet und was soll dort entstehen?
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Insgesamt umfasst das Projekt 37° Nordost Teilflächen an der Schnittstelle von Stadtmitte, Butendorf und Wittringer Wald, die einen alles in allem rund 30 Hektar großen Planungsraum bilden. Die ungenutzten Potenzialflächen sind zusammen 16 Hektar groß und damit etwa so groß wie die Gladbecker Innenstadt.
Auf diesem weitläufigen Areal entsteht ein neuer Stadtraum mit Platz zum Wohnen und Arbeiten sowie für die Freizeitgestaltung. Die Planung hierfür soll Antworten auf die aktuellen Fragen der Stadtentwicklung bieten: Wie muss eine klimagerechte Stadt aussehen? Welche Rolle spielen dabei das Wasser in der Stadt und die Gestaltung des urbanen Freiraums? Wie kann Mobilität zeitgemäß und mit kurzen Wegen organisiert werden? Wie sehen die Arbeitswelten im digitalen Zeitalter aus? Welche Wohnbedürfnisse werden zukünftig die Nachfrage prägen? Erste Bebauungs- und Freiraumvarianten (siehe Nutzungsszenarien) wurden im Jahr 2023 zu städtebaulichen Entwürfen im Rahmen eines Wettbewerbs übersetzt.
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→ Wer kümmert sich um die Projektentwicklung?
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Das Projekt 37° Nordost ist ein Vorhaben der Stadt Gladbeck. In einer interdisziplinär arbeitenden Projektgruppe unter der Leitung von Paula Stegert laufen im Amt für Planen, Bauen, Umwelt die Fäden zusammen. Fachbüros und Gutachter:innen unterstützen die Stadtverwaltung. Bis rund um den Tunnel die Umgestaltung beginnen kann, werden noch einige Jahre vergehen. Diese Zeit soll genutzt werden, um – im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern – passende Konzepte zu erarbeiten. Ein Projektbeirat mit Mitgliedern aus verschiedenen stadtgesellschaftlichen Gruppen begleitet die Projektentwicklung. Entscheidungen über die konkrete Projektentwicklung sind den politischen Gremien vorbehalten, insbesondere dem Gladbecker Rat. Fundierte Beschlüsse werden schrittweise in verschiedenen Planungs- und Genehmigungsverfahren gefasst.
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→ Welche Aufgaben stehen 2024/2025 an?
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Nachdem das Projekt mit dem städtebaulichen Wettbewerb im Jahr 2023 so richtig Fahrt aufgenommen hat, bleibt es auch weiterhin spannend. Die Vorbereitenden Untersuchungen in Stadtmitte und Butendorf finden im Sommer 2024 ihren Abschluss. Die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) schließt sich an. Hier wird der Abschluss Anfang 2026 angestrebt.
Parallel wird weiter an der städtebaulichen Gestaltung von „37° Nordost“ gearbeitet.
Das Team von ASTOC und der Planergruppe kümmert sich um die Überarbeitung der Grundidee aus dem Wettbewerb. Dabei ist vorgesehen, zusammen mit allen Interessierten die Überarbeitungen zu diskutieren und anzupassen. Der Entwurf des Rahmenplans soll Ende 2025 festgestellt sein.Auch bei der Planung der Verbindungsstraße auf dem Tunnel geht es weiter. Dazu beschäftigen sich Fachplaner:innen mit den neuen Vorgaben, die sich auf dem städtebaulichen Entwurf ergeben haben. Eine Beteiligung ist auch in diesem Prozess vorgesehen.
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→ Wann wird gebaut?
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Das kommunale Stadtentwicklungsprojekt 37° Nordost ist maßgeblich von der Verlegung der Autobahn A 52 in einen Tunnel abhängig. Erst danach ist eine städtebauliche Entwicklung links und rechts der heutigen B 224 möglich. Der Zeitplan liegt in den Händen des A-52-Vorhabenträgers, namentlich bei der Autobahn GmbH des Bundes (früher Landesbetrieb Straßen.NRW). Erst wenn das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, rollen die Bagger. Erfahrungsgemäß sind Jahresangaben im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen, und Autobahnen im Speziellen, schwierig. Eine Vorplanung des dritten Abschnitts durch Gladbeck liegt aber bereits vor und wird aktuell durch die zuständigen Stellen der Autobahn GmbH geprüft. Damit wurde die Grundlage gelegt um im nächsten Schritt den Antrag auf Planfeststellung zu stellen. Dies ist vergleichbar mit dem Start eines Bebauungsplanverfahrens in der Stadtplanung.
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→ Was hat das Projekt mit der Autobahn A52 zu tun?
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Ohne den ca. 1,5 Kilometer langen Tunnel für die Autobahn A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet ist das Stadtentwicklungsprojekt 37° Nordost nicht möglich. Der Umbau der B 224 zur A 52 durch die Autobahn GmbH des Bundes (früher Landesbetrieb Straßen.NRW) ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass sich die neuen Flächen auf dem Tunneldeckel sowie die angrenzenden Flächen in ein neues Stück Stadt verwandeln. Erst wenn der Autobahntunnel gebaut ist, sind die neuen Flächen für Wohnen, Arbeiten und Freizeit in zentraler Lage verfügbar.
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→ Welche Rolle spielen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung?
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Wenn für die nächste Generation geplant und gebaut wird, gehören Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung zum Pflichtprogramm. In der Stadt der Zukunft sind schädliche Treibhausgase so weit wie möglich reduziert – und die Gebäude und Infrastruktur sind auf extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Hitzeperioden vorbereitet. Für den Zukunftsraum sollen innovative, vorbildliche Lösungen entwickelt werden, die den Anforderungen an eine klimafeste Stadt entsprechen. Dazu gehören beispielsweise nachhaltige Mobilitätsangebote, artenreiche Grünflächen oder die geschickte Einbindung des Wittringer Mühlenbachs.
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→ Wie können sich Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse einbringen?
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Diese Projektwebsite wird etappenweise zu einer zentralen Informations- und Dialogplattform ausgebaut. Sie bietet Interessierten die Möglichkeit, immer auf dem Laufenden zu bleiben und Fragen oder Anregungen an das Projektteam zu stellen. Die Stadt Gladbeck bietet planungsbegleitend außerdem unterschiedliche Dialogformate zum Projekt 37° Nordost an, die jeweils maßgeschneidert für den jeweiligen Anlass vorbereitet werden. In der Rubrik Termine sind aktuelle (und zurückliegende) Veranstaltungen aufgelistet.
Förderung
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→ Städtebauförderung
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In Form der Städtebauförderung unterstützen Bund und Länder Kommunen dabei attraktive und nachhaltige Wohn- und Lebensräume gestalten zu können. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden.
Mit dieser Unterstützung können die Kommunen neue Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen.
Denn das Ziel der Städtebauförderung ist es die Innenstädte und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion zu stärken. In von Funktionsverlust betroffenen Gebieten können nachhaltige und zeitgemäße Strukturen entstehen. Somit wirkt die Städtebauförderung zum Beispiel Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten (insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen) entgegen. Zusätzlich werden städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände in Angriff genommen.
Wer mehr wissen möchte, kann detailliertere Erläuterungen unter dem folgenden Link nachlesen (mit dem Klick verlassen Sie den Bereich der Projektwebsite):
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→ Just Transition Fund (JTF)
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Der Just Transition Fund (JTF) wird auch als „Fonds für einen gerechten Übergang“ bezeichnet. Ziel des JTF ist es, v.a. Kommunen, deren Vergangenheit stark vom Bergbau geprägt ist, dabei zu helfen den Wandel zu vollziehen. Das beinhaltet z. B. Maßnahmen wie das Schaffen zukunftsfähiger Arbeitsplätze und die stetige Anpassung der Städte an die Herausforderungen des Klimawandels. Zusätzlich unterstützt der JTF das Ziel, dass langfristig unser Leben klimaneutral gestaltet werden soll. Das bedeutet, es soll nur noch so viel CO2 ausgestoßen werden, wie auch wieder abgebaut werden kann. Ein Beitrag dazu kommt vom JTF.
Die meisten Merkmale der Bergbauvergangenheit sind bereits aus dem Stadtbild von Gladbeck verschwunden. So kann man den Eingangsbereich der Zeche Graf Moltke lediglich noch an dem Bodenbelag auf dem Festplatz erkennen. Die Schächte sowie die Kokerei sind längst abgebaut. Die Flächen werden nun für das Wohnen und auch den Bürgerpark Butendorf genutzt. Letzte Zeugen der Bergbauvergangenheit sind die beiden Steinhalden, so dass auch Gladbeck berechtigt ist, Gelder aus dem JTF zu beantragen.
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→ Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRiKomStra)
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Im Rahmen der „Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau“ (FöRiKomStra) stellt das Land Mittel für Maßnahmen an Straßen zur Verfügung. Diese Fördermaßnahme soll die Verwirklichung von verschiedenen Vorhaben in Angriff nehmen, welche zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind.
Förderfähig sind neben kommunalen Vorhaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden auch privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen. Gefördert werden Maßnahmen, die einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr gewährleisten, die Sicherheit an Bahnübergängen erhöhen oder den Verkehrsfluss zu verbessern.
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→ Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRiNah)
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Kommunen können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gemäß der „Förderrichtlinien Nahmobilität“ (FöRiNah) stellen.
Bau- und Ausbauvorhaben der Nahmobilität können auf diesem Weg gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel bauliche Maßnahmen um einen sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und den motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Dabei ist auch stets die Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr zu beachten.
Förderfähig sind neben Anlagen für den Rad- und Fußverkehr auch Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum und die Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radverkehrsnetze.
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→ Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRiS)
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Extreme Wetterlagen sind Folgen des Klimawandels und jeder ist von diesen betroffen. Aus diesem Grund gilt es, unsere Städte klimafest zu gestalten. Um Folgen wie Dürre, Hitzeperioden und Überflutungsgefahren abzumildern fördert das Land NRW bestimmte bauliche Maßnahmen. Und das mindestens bis zum Jahr 2030 über das Programm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft" (KRiS).
Das Programm stellt Geld bereit z.B. für Maßnahmen wie die Entsiegelung von Flächen, die Begrünung von Gebäudefassaden und die Dachbegrünung. Aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien können unterstützt werden. Dabei kann ein kleiner Umbau bereits viele Vorteile mit sich bringen. Schon das Begrünen von Garagendächern kann das Regenwasser vor Ort zurückhalten. Durch Verdunstung sorgt es zusätzlich zur Kühlung.
Da es sich bei dem Projekt 37° Nordost auch um den Umbau, also das Bauen im Bestand, handelt, sind vor allem die Förderzugänge im Bereich der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme interessant.
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→ Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
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Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen in der EU, die mit Strukturproblemen zu kämpfen haben und in ihrer Entwicklung den Anschluss an die restlichen Regionen mehr oder weniger verloren haben. Jede europäische Region steht vor individuellen Herausforderungen. Solche Ungleichgewichte zwischen den Regionen sollen ausgeglichen werden, indem Stärken gestärkt und Schwächen gemildert werden. Dies erfolgt durch die EU über den EFRE. Wichtige Maßnahmen sind dabei die Unterstützung bei der Stärkung des Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaft.
Obwohl der Bergbau in vielen Teilen des Ruhrgebietes bereits seit Jahrzehnten verschwunden ist, leidet die Region immer noch an dessen Folgen. Daher gehört diese Region auch zu denen Teilen der EU, die über den EFRE gefördert werden können.
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Instrumente der Stadtplanung
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→ Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
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Ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) ist ein gebietsbezogenes Planungs- und Steuerungsinstrument. Soweit so gut.
Das wichtigste vorab: Es geht um Fördermittel. Also die finanzielle Unterstützung von Investitionen, die die Stadt z.B. für Straßen, Plätze oder Grünflächen tätigt. Damit das nicht mal hier und mal dort passiert, müssen Kommunen sich vorher Gedanken machen, wo diese Fördermittel hinfließen sollen und für welche Maßnahmen sie genutzt werden sollen. Dazu muss man „integriert“ arbeiten. Das heißt, dass nicht nur die Stadtplaner:innen ihre Ideen einbringen, sondern alle gefragt werden. Zunächst alle Stadtämter, dann aber auch die Bevölkerung und alle Vorhabenträger. Das „Integrierte Arbeiten“ ist wichtig, damit kein Problem oder Missstand in dem ausgewählten Bereich übersehen wird.
In einem ISEK soll versucht werden, die Qualität der nachfolgenden Bereiche zu verbessern und langfristig zu sichern:
- soziale, kulturelle und technische Infrastruktur,
- öffentlicher Raum,
- Wirtschaft und Arbeitsplätze,
- Nahversorgung,
- Baukultur,
- Mobilität und
- Wohnraum und Wohnumfeld.
Für das Projekt 37° Nordost soll die Erarbeitung eines ISEKs Anfang 2025 starten.
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→ Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
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Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrument der Stadtentwicklung. Dabei soll ein Teilbereich einer Stadt verbessert werden. Den Anlass geben meist sogenannte städtebauliche Missstände, die in einem Teilbereich herrschen.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Missständen: Substanz- und Funktionsschwächen. Substanzschwächen liegen vor, wenn vorhandenen Gebäude sanierungsbedürftig sind. Funktionsschwächen sind es, wenn das Gebiet die Aufgaben nicht mehr erfüllen kann oder in der Erfüllung dieser beeinträchtigt ist.
Mit Hilfe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sollen private Eigentümer:innen bei der Sanierung von Wohn- und Geschäftsimmobilien unterstützt werden. Alternativ oder zusätzlich können Gebäude von der Stadt erworben werden, um schließlich die städtebaulichen Aufwertung gemäß der angestrebten Wohnumfeldqualitäten umzusetzen. Dabei müssen die jeweiligen sozialen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Die Verfahrensschritte sind dabei wie folgt:
- Beschluss von vorbereitenden Untersuchungen durch die Stadt
- Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen
- Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsbereichs
- Durchführung der Sanierungsmaßnahme (15 Jahre maximal)
- Aufhebung der Sanierungssatzung
Im Gebiet von 37° Nordost wurden seit 2022 im dem Bereich „Stadtmitte – Butendorf B224“ Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, die im Herbst 2024 abgeschlossen wurden. Hier geht es zu den Infos.
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→ Städtebaulicher Wettbewerb
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Der Städtebauliche Wettbewerb ist ein beliebtes Instrument, um für eine schwierige stadtplanerische Aufgabe die beste Lösung zu finden. Als Ergebnis eines Wettbewerbs erhält die Stadt nämlich nicht nur einen Entwurf, sondern eine Vielzahl an Vorschlägen. Trotz gewisser Vorgaben fallen die Vorschläge unterschiedlich aus, da verschiedene, voneinander unabhängige Fachleute Varianten erarbeiten.
Solch ein Wettbewerb wurde auch für den großen Projektraum „37° Nordost“ durchgeführt: Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb 37° Nordost
Meist steht ein solcher Wettbewerb in Verbindung mit weiteren Arbeiten. Die Ideen aus dem Wettbewerb sollen z.B. zu einem fertigen Rahmenplan ausgearbeitet werden. Dabei dient der Wettbewerb als ein Teil eines umfangreichen Vergabeverfahrens. Die Teilnehmenden sind damit Bewerbende um einen Auftrag. Die Wettbewerbsidee geht als qualitatives Element in die Bewertung ein und ist mitentscheidend für die Vergabe des Auftrages.
Die Ergebnisse der Wettbewerbs für „37° Nordost“ sind HIER zu finden, das Ergebnis des Vergabeverfahrens HIER.